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Xenia Bukowsky |

Partnerschaftsgewalt schadet nicht nur den direkt Betroffenen, sondern betrifft auch die Kinder, die die Gewalt miterleben. Die Anzahl ist erschreckend hoch, denn ungefähr 60% der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen lebten mit ihren Kindern zusammen und mehr als die Hälfte sieht oder hört die Gewalt direkt oder ist direkt mit betroffen. Wir beleuchten die Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder, die Bedeutung des Jugendamts für den Schutz von Familien sowie die Herausforderungen für Betroffene in diesem Bereich. 

Wenn Kinder dabei sind: Partnerschaftsgewalt und die Rolle des Jugendamts

Partnerschaftsgewalt schadet nicht nur den direkt Betroffenen, sondern betrifft auch die Kinder, die die Gewalt miterleben. Die Anzahl ist erschreckend hoch, denn ungefähr 60 % der von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen lebten mit ihren Kindern zusammen und mehr als die Hälfte sieht oder hört die Gewalt direkt. Ein Viertel versucht aktiv, die Mutter zu schützen und jedes zehnte Kind wird dabei selbst körperlich angegriffen (Müller und Schröttle, 2004).

Laut der aktuellen LeSuBiA-Studie (2026)[1] hat fast jede zweite Frau in Deutschland emotionale Gewalt durch einen (Ex-)Partner erlebt, mehr als die Hälfte erlitt körperliche Verletzungen, und über 21 % fühlten sich dabei in Lebensgefahr (im Vergleich nur 4,7 % der betroffenen Männer). Partnerschaftsgewalt ist überwiegend geschlechtsspezifisch und betrifft Familien und kann den Alltag von Betroffenen und deren Kinder prägen. 

Was das mit Kindern macht: Auswirkungen miterlebter Gewalt

Kinder, die in Familien mit Gewaltausübung gegen ein Elternteil aufwachsen, erleben diese mit. Das Miterleben hat Auswirkungen auf Kinder und sie tragen diese Erfahrungen in sich. Viele entwickeln Ängste, Schlafprobleme oder ziehen sich zurück.  Etwa jedes vierte bis fünfte betroffene Kind entwickelt eine posttraumatische Belastungsstörung (Kindler, 2023), viele weitere zeigen Auffälligkeiten im Verhalten, die im Alltag leicht übersehen werden. Miterlebte Gewalt gegen die Mutter ist damit auch Gewalt gegen das Kind und muss als solche anerkannt werden. Hinzu kommt: Wer als Kind Gewalt zwischen den Eltern miterlebt, trägt ein erhöhtes Risiko, später selbst in Gewaltbeziehungen zu geraten. Das zeigt, wie wichtig frühe Interventionen, betroffenenzentrierte Unterstützung und vor allem auch Präventionskonzepte sind. 

Obwohl internationale Forschung das Thema seit Jahrzehnten beleuchtet, ist die Forschungslage im deutschsprachigen Raum noch dünn. Und noch weniger wissen wir darüber, wie Betroffene und ihre Kinder den Kontakt mit dem Jugendamt erleben. Das Jugendamt ist eine Institution, die in diesen Situationen oft als erste erreicht wird.

Unterstützung durch Institutionen: Die Rolle des Jugendamts

Das Jugendamt hat in Fällen von Partnerschaftsgewalt eine Schlüsselrolle. Wer die Mutter schützt, schützt auch das Kind. Beides lässt sich nicht trennen. Die Istanbul-Konvention und die UN-Kinderrechtskonvention machen das rechtlich unmissverständlich: Gewaltschutz ist Kinderschutz. Besonders nach Trennungen bleibt die Gefahr für Mütter und Kinder hoch. Besuchs- und Umgangskontakte können in Fällen schwerer Partnerschaftsgewalt ein erhebliches Risiko darstellen: Betroffene Frauen berichten von körperlichen Angriffen, Drohungen gegen die Kinder und in einem Teil der Fälle sogar von Entführungsversuchen (Müller & Schröttle, 2004). Das Jugendamt ist gefordert, diese Dynamik zu erkennen und Umgangsregelungen nicht losgelöst vom Gewaltkontext zu gestalten.

In der Praxis ist das jedoch nicht immer einfach. Betroffene Mütter wirken im Kontakt mit Behörden manchmal zurückhaltend oder misstrauisch, nicht weil sie unkooperativ sind, sondern weil sie verständlicherweise vorsichtig sein wollen. Diese Angst vor dem Jugendamt, vor einer Inobhutnahme oder dem Verlust des Sorgerechts wird von gewaltausübenden Personen auch gezielt genutzt, um auch nach der Trennung Kontrolle und Macht aufrechtzuerhalten. Fachkräfte, die das einordnen können, machen einen entscheidenden Unterschied. Ebenso wie eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Schule, Medizin und Justiz, denn kein Akteur kann diese komplexen Situationen allein bewältigen (Stiller, 2026)[2].

Es gilt, strukturelle und beziehungsbezogene Schutzfaktoren wie ein sicheres, stabiles Zuhause, der Zugang zu und das Ernstnehmen von kindlichen Gefühlen sowie die aktive Teilhabe von Kindern an sie betreffenden Entscheidungen zu stärken. Diese Faktoren wirken nicht als individuelle Stärke des Kindes, sondern als Aufgabe des sozialen Umfelds und der Fachkräfte. 

Was wir erforschen und wen wir noch hören möchten

In unserem aktuellen sozialwissenschaftlichen Forschungsprojekt beschäftigen wir uns genau mit dieser Frage: Wie geht das Jugendamt mit Partnerschaftsgewalt um? Dazu haben wir bereits zwei Fokusgruppen mit Fachkräften durchgeführt und ihre Perspektiven verglichen. Doch eine entscheidende Stimme fehlt uns noch: die von Betroffenen selbst. 

 

Aufruf

Wer hat Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht, wenn Partnerschaftsgewalt eine Rolle spielte? Was hat geholfen, was hat gefehlt, und was würden Betroffene sich wünschen? Diese Perspektive ist für uns unverzichtbar, denn Veränderung beginnt damit, zuzuhören.

Falls du selbst betroffen bist/warst und im Kontakt mit dem Jugendamt warst, beispielsweise in der Erziehungs- und Familienberatung, Beratung bei Scheidung und Trennung, dem Kinderschutzdienst oder dem Regional Sozialpädagogischen Dienst und deine Erfahrungen teilen möchtest, dann kontaktiere uns gerne: bukowsky@gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Wir freuen uns über Gespräche, die wir zu Forschungszwecken anonymisiert aufbereiten, Wir zahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€.

 


Quellen:

Kindler, H. (2023). Kinder und Jugendliche im Kontext häuslicher Gewalt – Risiken und Folgen. In J. M. Fegert, T. Meysen, H. Kindler, K. Chauviré-Geib, U. Hoffmann, & E. Schumann (Hrsg.), Gute Kinderschutzverfahren: Tatsachenwissenschaftliche Grundlagen, rechtlicher Rahmen und Kooperation im familiengerichtlichen Verfahren (S. 321–335). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-66900-6_22

Leitgöb-Guzy, N., & Bieber, I. (o. J.). Themenheft I Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“: Gewalterfahrungen innerhalb und außerhalb von (Ex-)Partnerschaften. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Abgerufen https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html

Müller, U., & Schröttle, M. (2004). Lebenssituation, Sicherheut und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland . Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Stiller, A. (2026). Kinder und Jugendliche als Betroffene von Gewalt. In G. R. Wollinger & U. Zähringer (Hrsg.), Handbuch Viktimologie: Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und rechtliche Praxis (S. 777–797). Springer Fachmedien. https://doi.org/10.1007/978-3-658-48467-5_32


[1]https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Forschungsergebnisse/260210_LeSuBiA_Ergebnisse_I.html

[2] Stiller, A. (2026). Kinder und Jugendliche als Betroffene von Gewalt. In G. R. Wollinger & U. Zähringer (Hrsg.), Handbuch Viktimologie: Theoretische Grundlagen, empirische Befunde und rechtliche Praxis (S. 777–797). Springer Fachmedien. https://doi.org/10.1007/978-3-658-48467-5_32