Verantwortung für Deutschland im Bereich geschlechtsbasierte Partnerschaftsgewalt?
12.05.2025
Deutschland hat eine neue Bundesregierung und der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde geschlossen. Wir haben uns gefragt, was die “Verantwortung für Deutschland” für Betroffene von geschlechtsbasierter Partnerschaftsgewalt bedeutet und woran in den nächsten Jahren unbedingt gearbeitet werden muss.
„Verantwortung für Deutschland” im Bereich geschlechtsbasierte Partnerschaftsgewalt?
Gleich vorweg: Wer im neu geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nach großen feministischen Zielen sucht, wird nicht fündig. Dennoch begrüßen wir, dass im Rahmen der Gewaltschutzstrategie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie benannt wird und ein nationaler Aktionsplan zum Ausbau des Gewaltschutzes erarbeitet werden soll. Hier ist jedoch auf ein Bekenntnis zur konsequenten Umsetzung zu drängen, das im Koalitionsvertrag fehlt. Darüber hinaus sollte die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes eng begleitet werden, das aber zwingend auf alle Gewaltbetroffenen ausgeweitet und deren Rechtsanspruch diskriminierungsfrei ausgestaltet werden muss. Das bedeutet, dass die Residenzpflicht und die Wohnsitzauflagen für geflüchtete Betroffene abgeschafft werden müssen, um den Rechtsanspruch aus dem Gewalthilfegesetz in Anspruch nehmen zu können.
Gewaltschutz bedeutet nicht allein, Schlagwörter wie Prävention, Aufklärung und Täter*innenarbeit zu nennen, sondern konkrete Maßnahmen aufzulisten, wie zum Beispiel barrierefreie und kostenfreie Schutzunterkünfte sowie Beratungsstellen sicherzustellen und diese Maßnahmen langfristig zu verankern, damit der Gewaltschutz nicht in Abhängigkeit von Regierungswechseln in Frage gestellt werden kann. Der Ausbau zivilgesellschaftlicher Organisationen und Koordinierungsstellen ist hierfür unabdinglich.
Weiter beobachtet werden müssen die im Vertrag erwähnten weitreichenden Strafschärfungen im Bereich der Nachstellung und die verpflichtende Abfrage des Einverständnisses von Nutzer*innen von Tracking-Apps sowie die Aufnahme von GPS-Trackern in den Stalking-Paragraphen. Dabei bleibt offen, um welche Art von Trackern und Tracking-Apps es sich handelt.
Es bleibt außerdem abzuwarten, wie die im Koalitionsvertrag erwähnte Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage im Gewaltschutzgesetz für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell aussehen soll. Das Gleiche gilt für die im gleichen Absatz erwähnten verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für gewaltausübende Personen. Hier müsste allenfalls klarer zwischen Anti-Gewalt-Trainings und langfristig angelegter gendersensibler Täter*innenarbeit differenziert werden. Ganz ausgespart wird die von vielen Seiten geforderte Sensibilisierung der Justiz, durch verpflichtende Fortbildungen.
Einen positiven Ausblick bietet die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren, indem sie zu Lasten der gewaltausübenden Person berücksichtigt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob der Koalitionsvertrag als Leitlinie zu einer wirksamen Bekämpfung von Gewalt beitragen kann.